✓ Kostenfreie Lieferung (DE Festland)
✓ Direkt vom Hersteller
✓ Rechnungskauf oder 4 % Rabatt

30.07.18

Fotolia_120201098_XS

Update: Pflegeleistungen im Überblick

Pflegebedürftigen Personen stehen - je nach gewählter bzw. notwendiger Pflegeform – entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen oder ein stationärer Leistungsbetrag zu.

Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder ehrenamtliche Personen die Pflege zu Hause übernehmen. Die monatlichen Leistungen teilen sich wie folgt auf:

                                         PG 1                       PG 2                     PG3                       PG4                      PG 5
Pflegegeld                           -                            316 €                     545 €                     728 €                     901 €

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/pflegegeld/?L=0


Werden Pflegebedürftige über einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen ihnen Pflegesachleistungen zur Verfügung. Diese unterstützen die Sicherstellung der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der Behandlungspflege (medizinisch angeordneter Maßnahmen wie Injektionen, Kathederversorgung etc.). Die monatlichen Leistungen teilen sich wie folgt auf:

                                      PG 1                      PG 2                     PG3                      PG4                     PG 5
Pflegesachleistung           -                            689 €                     1.298 €                 1.612 €                 1.995 €

Quelle: https://www.jedermann-gruppe.de/pflegeleistungen-informationen/


Ambulante Pflegesachleistungen lassen sich auch mit dem Pflegegeld kombinieren – in diesem Fall spricht man von einer Kombileistung. Nehmen Pflegebedürftige einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, dessen monatliche Gebühren für Grund- und Behandlungspflege unter dem monatlichen Betrag der Pflegesachleistung für den entsprechenden Pflegegrad liegen, kann der Differenzbetrag als Pflegegeld ausgezahlt und für den Pflegeaufwand von Freunden und Angehörigen verwendet werden.
Quelle: https://www.jedermann-gruppe.de/pflegeleistungen-informationen/

 

Neben den Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 nach § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege, auch teilstationärer Leistungsbetrag genannt. Hierbei werden Pflegebedürftige als Ergänzung zur häuslichen Pflege oder in dem Fall, dass die Betreuung zu Hause nicht ausreichend erfolgen kann, zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Sind pflegende Angehörige erkrankt oder in Erholungsurlaub, gewähren Pflegekassen sechs Wochen lang Zuschüsse für die notwendige Verhinderungspflege. Auch Kurzzeitpflege nach Krankenhaus-Aufenthalten wird ebenso unterstützt wie eine altersgerechte, barrierefreie Wohnraumanpassung. Ist die Anschaffung von Hilfsmitteln medizinisch notwendig, erstattet die Pflegekasse die anfallenden Kosten. Auch viele zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bezuschusst.
Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeleistungen/


Findet Pflege in einem Pflegeheim statt, wird Pflegebedürftigen ein stationärer Leistungsbeitrag gezahlt, zu dem allerdings noch ein Eigenanteil pro Versichertem für die Pflegegrade 2 bis 5 zu entrichten ist. Darüber hinaus bestehen für Pflegebedürftige aber auch Ansprüche auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die monatlichen Leistungen teilen sich wie folgt auf:

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/vollstationaere-pflege/?L=0

In jedem Fall ist es für Pflegebedürftige und ihre Angehörige empfehlenswert, sich zum Thema Pflegeleistungen von Experten beraten zu lassen. Wenden Sie sich hierfür an die Pflegestützpunkte der Städte und Gemeinden oder an vertrauenswürdige Fachleute. Auch besteht die Möglichkeit, mit Hilfe von Online-Tools Pflegeleistungen zu ermitteln. Allerdings geben alle Online-Dienste immer nur einen Hinweis oder eine erste Orientierung und ersetzen in keinem Fall das Urteil von Experten.

 Foto: www.fotolia.de, Urheber: Kzenon