✓ Kostenfreie Lieferung (DE Festland)
✓ Direkt vom Hersteller
✓ Rechnungskauf oder 4 % Rabatt
Häufige Fragen
Fragen zum Service

Das Probesitzen ist derzeit nur in unserer Zentrale im Saarland möglich. Besuchstermine sind nach Vereinbarung möglich. Bestimmte Sesselmodelle können Sie auch bequem Zuhause testen. Sprechen Sie uns einfach an! Nur bei Nichtgefallen des Sessels müssen Sie ihn wieder verpacken und sich an den Rücksendekosten beteiligen.

Ja, Sie können bei uns auch telefonisch Ihre Bestellung abgeben. In diesem Fall haben Sie nur folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  •  50% Anzahlung
  • 100 % Vorkasse mit 4 % Skonto
  • Per Nachnahme
 Bitte beachten Sie: Bei Vorabüberweisung benötigen manche Banken 2-3 Tage Bearbeitungszeit.

Fragen zur Lieferung

Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Sendungsverfolgungsnummer. Im Regelfall werden Sie vor Lieferung durch die Spedition telefonisch informiert. Falls die Lieferung ungewöhnlich lange dauert, informieren sie uns darüber telefonisch oder per E-Mail, wir werden uns dann entsprechend mit unserem Speditionsunternehmen in Verbindung setzen.

Bei Lieferung in die Schweiz bezahlen Sie bei uns keine deutsche Mehrwertsteuer, Sie müssen aber die schweizerische Mehrwertsteuer in Ihrem Land entrichten. Dazu kommen die Kosten für die Zollgebühren.

Grundsätzlich können wir in alle europäischen Länder liefern.

Die Kosten können Sie hier einsehen: Versandkosten/Rückzahlung

Für andere, nicht aufgeführte Länder, müssen wir die Kosten bei DHL anfragen. Bitte kontaktieren Sie uns! Bei allen anderen Ländern gilt: Der Erfüllungsort für Garantiefällen muss eine Adresse in Deutschland sein, beziehungsweise unser Firmensitz.

Fragen zu Produkten

Unsere Produkte haben keine Hilfsmittelnummern.

Für private Haushalte geben wir 2 Jahre Garantie auf Mechanik, Funktion und Motoren.

Für Verschleiß Teile, wie Bezugsstoffe und Akku, gewähren die Hersteller, und somit auch wir, 6 Monate Garantie.

Für diverse Teile bei Rollstühlen haben wir Garantie von:

  • 6 Monate für Akku und Batterie
  • 1 Jahr für Motor, Reifen, Bedienfeld und Steuerhebel
  • 3 Jahre für Rahmen

Das ist sehr individuell, da bei zwei Menschen mit der gleichen Körpergröße die Beine unterschiedlich lang sein können. Unser Rat: probieren Sie bei einem Stuhl/Sessel, in dem Sie gut sitzen und bequem mit den Füßen den Boden erreichen, Ihre individuelle Sitzhöhe heraus, die für Sie passt. 

Bitte schreiben Sie uns, was genau nicht funktioniert und belegen die Tatsache gegebenenfalls durch ein Foto. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir eine Lösung gefunden haben. Falls dafür bestimmte Ersatzteile notwendig sind und ein Techniker vorbeikommen muss, werden wir prüfen ob die Teile noch in die Garantiezeit fallen oder ob es ein Bedienungsfehler ist. Demnach wird entschieden, wer die Kosten trägt.

Wie kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und schicken einen Techniker und Ersatzteile vorbei oder helfen Ihnen bei der Reparatur weiter. Die Kosten, die individuell nach Aufwand berechnet werden, müssen Sie in diesem Fall übernehmen. 

Sie können bei uns verschiedene Sessel Modelle in Sonderfarben bestellen. Die Sonderfarben finden Sie online auf der jeweiligen Produktseite. Auf Wunsch können wir Ihnen eine Musterkarte zukommen lassen. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 6854 80 30 81 um Ihre Bestellung abzugeben. Beachten Sie, Sonderanfertigungen können nicht abgerufen werden. 

In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss zu einem Pflegesessel gewähren. Allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet. Eine verpflichtende Kostenübernahme, entweder vollständig oder teilweise, erfolgt nur, wenn das Produkt eine Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufweist. Leider sind Pflegesessel derzeit nicht in diesem Verzeichnis aufgeführt. Daher liegt es im Ermessen der Kranken- und Pflegekassen, ob sie die Kosten für einen Pflegesessel ganz oder teilweise übernehmen. Die Chancen auf eine Kostenübernahme steigen, wenn ein Arzt den Bedarf an einem Pflegesessel mit einem Attest bestätigt. Dieses Attest muss bei der Krankenkasse oder Pflegekasse eingereicht werden, die dann im Einzelfall prüft, ob ein Zuschuss gewährt wird.

Leider gibt es keine Suchtreffer.