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31.05.21

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Informationen rund um das Thema Familienpflegezeit

Herr Dewes, was bedeutet die Familienpflegezeit genau?


In Deutschland werden etwa drei Viertel der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Die Hälfte davon von den eigenen Angehörigen. Für Familien ist das mit einer großen Herausforderung und einer immensen Belastung verbunden. Nicht immer ist die Pflegesituation mit der bisherigen Arbeits- und Lebenssituation vereinbar. Hier setzt die Familienpflegezeit an. Familienpflegezeit bedeutet, dass sich pflegende Angehörige bis zu 2 Jahre teilweise von der Arbeit freistellen lassen können. In dieser Zeit gilt eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche. Die 15 Stunden gelten als Jahresdurchschnitt und können individuell und flexibel an die jeweilige Pflegesituation angepasst werden. So will man Arbeit, Familie und häusliche Pflege besser vereinbar machen. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht in Unternehmen erst ab einer Mitarbeiterzahl von 25 Personen. Mit der Beantragung der Familienpflegezeit greift übrigens auch ein Kündigungsschutz, der bis zum Ende der Pflegeauszeit gültig ist.

Gibt es Unterschiede zur Pflegezeit und wenn ja, was sind die konkreten Unterschiede?


Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine vollständige oder teilweise Freistellung zur Pflege eines Familienangehörigen, die auf maximal 6 Monate begrenzt ist. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung für pflegende Angehörige. Die Familienpflegezeit ist ein weiterer Pflege-Baustein und schließt sich oft an die Pflegezeit an. Man geht davon aus, dass in vielen Fällen sechs Monate nicht ausreichen, um allen Pflegeaufgaben in der häuslichen Pflege gerecht zu werden. Familienangehörige haben mit der Familienpflegezeit die Möglichkeit, die häusliche Pflege zwei Jahre lang durchzuführen und dabei Teilzeit zu arbeiten. So bleiben sie im Arbeitsleben und haben zudem weiter Anspruch auf ihren Arbeitsplatz.

Müssen pflegende Angehörige gewisse Ankündigungsfristen beachten oder gilt die Familienpflegezeit von heute auf morgen?


Je nach Art und Länge der Pflege-Auszeit bemessen sich die Ankündigungsfristen für pflegende Arbeitnehmer. Bei einer Freistellung von bis zu 24 Monaten im Rahmen der Familienpflegezeit beträgt die Ankündigungsfrist 8 Wochen. In Zeiten der Corona-Pandemie gilt allerdings eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Mit ihrer Antragstellung müssen pflegebedürftige Angehörige erklären, wie sie ihre Arbeitszeit verteilen möchten und wie lange die Freistellung gelten soll. Gehen Arbeitnehmer von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit über, muss spätestens 3 Monate vor Beginn der Familienpflegezeit die Meldung eingegangen sein.

Wie können Seniorenmöbel die häusliche Pflege unterstützen?


Devita ist ein Seniorenmöbel-Hersteller, der auf eine langjährige Tradition und viel Erfahrung im Schreiner-Handwerk zurückblickt. Da wir viele Berührungspunkte mit der häuslichen Pflege haben, haben wir schon immer Pflege- und Aufstehsessel entwickelt, die sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen und ihrer pflegenden Angehörigen orientieren. Pflegesessel sind speziell für pflegebedürftige Menschen konzipiere Sessel, die mit besonderen Funktionalitäten ausgestattet sind, die die Pflege Hause erleichtern. Sie gehen auf die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Personen ein und machen damit auch eine bessere Teilhabe am familiären Leben möglich. Mehr Informationen zu unserem Sortiment erhalten Sie unter www.devita-online.de

Herr Dewes, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Fotonachweis: unsplash.com / © Manny Becerra