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15.04.15

Altenpflege: Kosten für Pflege und Betreuung

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt dank stetigen Fortschritten in der Medizin beständig an. Laut Wachstumsprognose des Statistischen Bundesamtes soll sich die Bevölkerungszahl der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln. Damit wird auch die Zahl derjenigen Rentner und Senioren steigen, die auf eine Pflege angewiesen sind. Was die Pflege im Alter kostet und wer dafür zahlen muss, kommt ganz auf die in der individuellen Situation benötigten Pflegeleistungen an. Dabei wird zwischen Leistungen der Grundpflege (z.B. Köperhygiene, Nahrungsaufnahme) und hauswirtschaftlicher Versorgung (waschen, kochen, einkaufen, etc.) unterschieden.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Betreuungskosten als Pflegeleistung, Pflegesachleistung und Pflegehilfe. Welche Leistungen durch die Pflegeversicherung getätigt werden, schreibt das Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor. Oft reicht diese Unterstützung nicht aus, um die Kosten für die Altenpflege zu decken. Einen Überblick über Leistungen und Kosten der Altenpflege wird im Folgenden gegeben.

Unterstützung für die häusliche Pflege

Etwa ab dem 80. Lebensjahr wird bei fast allen Senioren eine Pflege notwendig. Doch viele pflegebedürftige Menschen ziehen eine Altenbetreuung in den eigenen vier Wänden einem Umzug in ein Pflegeheim vor. Für die häusliche Pflege, die von Angehörigen übernommen wird, kann ein Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Diese Pauschale richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe und nach dem Vorliegen einer Demenzerkrankung. Die monatlichen Sätze für das Pflegegeld wurden Anfang 2015 durch das Pflegestärkungsgesetz I angehoben:

Pflegestufe / mit DemenzMax. Leistungen pro Monat in EUR
0 / 0 mit Demenz0 / 123
I / I mit Demenz244 / 316
II / II mit Demenz458 / 545
III / III mit Demenz728 / 728

Zusätzlich zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden. Ambulante Pflegesachleistungen können im Härtefall bis zu 1.995 Euro betragen. Auch eine einmalige Leistung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die bis zu 16.000 Euro betragen kann, kann ausgezahlt werden. Diese sind für die Ausstattung mit pflegegerechten Möbeln für Zuhause wie Pflegesessel etc. gedacht. In vielen Fällen, in denen eine 24h-Pflegekraft benötigt wird, können deutsche Altenpfleger trotz finanzieller Unterstützung nicht bezahlt werden. Deshalb greifen viele Angehörige, die auf Unterstützung angewiesen sind, auf Haushaltshilfen aus Osteuropa zurück, z.B. aus Polen.

Leistungen bei anderen Pflegesystemen

Da die Langzeitpflege zuhause oftmals einfach nicht umsetzbar ist, sind auch andere Pflegesysteme möglich. Dazu gehören die teilstationäre Tagespflege / Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, die ambulante Betreuung in einer Wohngemeinschaft und die vollstationäre Pflege in Heimen. Auch für die dabei anfallenden Pflegekosten werden bestimmte Leistungen gezahlt
Leistungen für die teilstationäre Pflege, die je nach Pflegestufe zwischen 231 Euro und 1.612 Euro liegen, können neben der ambulanten Pflegesachleistung und dem Pflegegeld geltend gemacht werden. Dabei findet keine Anrechnung der Leistungen aufeinander statt. Für die Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen können ebenfalls bis zu 1.612 Euro ausgezahlt werden. Leistungen für die vollstationäre Pflege können hingegen im Härtefall bis zu 1.995 Euro betragen.

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