02.07.19

Pflegeauszeit Reha
Seit 2013 haben pflegende Angehörige Dank des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Bedarfsfall einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Rehabilitations-Maßnahme. Eine gute Möglichkeit, seine Akkus aufzuladen, neue Kraftreserven für die Pflege zu Hause zu tanken und für kurze Zeit aus dem Hamsterrad des Alltags auszubrechen. Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/71673/sie_kuemmern_sich_bis_sie_selbst_nicht_mehr_koennen
Die Rehabilitation für pflegende Angehörige ist dafür da, ihre Gesundheit wieder herzustellen. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Maßnahme handeln, die aufgrund von chronischer Erschöpfung, Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder anderen Krankheitsbildern angebracht ist. Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherungsträger bezuschussen Reha-Leistungen und können hierzu angefragt werden. Quelle: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/urlaub-kuren/
Bevor Sie eine Reha-Maßnahme antreten können, müssen Sie zunächst einige Dinge vorbereiten. Besprechen Sie im ersten Schritt Ihr Anliegen mit Ihrem Hausarzt. Dieser hat einen guten Einblick in Ihre gesundheitliche und familiäre Situation und kann gut einschätzen, wie hoch für Sie die Belastung im Pflegealltag ist. Lassen Sie von Ihrem Hausarzt ein Schreiben aufsetzen, in dem er begründet, warum die Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist. Stellen Sie nun bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Rehabilitation und nennen Sie gegebenenfalls Ihre Wunsch-Reha-Einrichtung, wenn Sie bereits einen Favoriten haben. Die Krankenkasse prüft nun Ihren Antrag und meldet innerhalb eines Monats ihre Entscheidung an Sie zurück. Bei Vorliegen eines wichtigen medizinischen Grundes und einer positiven Prognose stehen Ihre Chancen für eine Bewilligung recht gut. Im Fall einer Ablehnung können Sie – ebenso wie bei der Ablehnung eines Kur-Antrags - in einem Zeitraum von vier Wochen Widerspruch einlegen. Quellen: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/urlaub-kuren/, https://www.vdk.de/deutschland/pages/pflege/71673/sie_kuemmern_sich_bis_sie_selbst_nicht_mehr_koennen
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