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24.01.23

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Altenpfleger aus dem Ausland – Hilfe für den Pflegenotstand

Altenpfleger sind in Deutschland so gesucht wie kaum eine andere Berufsgruppe. Die demografische Entwicklung sorgt dafür, dass der Anteil der Senioren so stark steigt wie nie zuvor. Die Zahl der Pflegekräfte kann mit diesem Anstieg nicht mithalten. Daher kommen in immer mehr Einrichtungen Altenpfleger aus dem Ausland zum Einsatz. Hier gilt jedoch, ebenso wie bei deutschen Pflegekräften, dass sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen und in rechtlich korrekten Arbeitsverhältnissen stehen müssen. Über die zentrale Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit werden Krankenschwestern und Altenpfleger aus dem Ausland über rechtlich einwandfreie Wege an Pflegeeinrichtungen, Seniorenheime und Krankenhäuser vermittelt. Diese Altenpfleger aus dem Ausland arbeiten unter denselben Bedingungen wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen und werden nach denselben Tarifen bezahlt. Zudem wird darauf geachtet, dass nicht zu viele Fachkräfte aus deren Herkunftsländern abgezogen werden, um dort das Pflegeniveau nicht zu gefährden.

Altenpfleger aus dem Ausland für die private Pflege

Die meisten älteren Menschen möchten nur ungern ihre Wohnung oder ihr Haus verlassen, um in ein Seniorenheim umzuziehen. Für viele Familien ist aber die Pflege zu Hause oft dann nicht mehr realisierbar, wenn der Pflegeaufwand steigt und das pflegebedürftige Familienmitglied immer mehr Unterstützung benötigt. Altenpflegerinnen und Altenpfleger aus dem Ausland sind hier eine willkommene Hilfe. Mit ihrer Unterstützung können Familien ihre Angehörigen lange zu Hause behalten und trotzdem ihrem geregelten Berufsleben nachgehen. Dabei können Altenpfleger aus dem Ausland in Teilzeit sowie in Vollzeit von der Familie beschäftigt werden. Die Familie fungiert als Arbeitgeber für den Altenpfleger aus dem Ausland mit denselben Rechten und Pflichten wie für einen deutschen Arbeitnehmer. Er unterliegt dem Acht-Stunden-Tag mit den rechtlich vorgesehenen Pausen, erhält Kranken- und Urlaubsgeld. Die Sozialversicherungsabgaben werden wie üblich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.

Illegal vermittelte Altenpfleger aus dem Ausland

Bei besonders günstigen Angeboten für Altenpfleger aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Häufig handelt es sich dabei um illegale Angebote oder um Vermittlungen in rechtlichen Grauzonen. Insbesondere selbstständige Altenpfleger aus dem Ausland sind häufig arbeitsrechtlich nicht korrekt gemeldet. Hier ist zumindest eine Scheinselbstständigkeit oft gegeben. Ebenso sind Angebote für die Rundum-Pflege über 24 Stunden keineswegs legal, da sie gegen geltende Regeln für die erlaubte Arbeitszeit verstoßen. Altenpfleger aus dem Ausland werden oft auch von ausländischen Agenturen vermittelt. Hier ist es für den Arbeitgeber nur schwer nachprüfbar, ob diese in ihrem Heimatland korrekt versichert und in Deutschland legal gemeldet sind. Daher sollte jeder, der eine Altenpflegerin oder einen Altenpfleger aus dem Ausland über eine externe Agentur einstellt, genau auf das Renommee dieser Agentur achten, um nicht später mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Altenpfleger aus dem Ausland kosten bei einer Vollzeitkraft mindesten 1500 € pro Monat, meist muss sogar mit bis zu 2500 € gerechnet werden. Häufig ist das durch eine Pflegestufe erhältliche Geld hilfreich, um Altenpfleger aus dem Ausland einstellen zu können.

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