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15.04.15

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Altenpflege: Pflegekräfte aus Polen & Osteuropa

Der Altersdurchschnitt der deutschen Bevölkerung steigt von Jahr zu Jahr und mit ihm auch die Zahl der pflegebedürftigen Senioren. Viele von ihnen möchten auch im Alter ihr eigenes Heim nicht verlassen. Die häusliche Altenpflege ist für viele Familien und Angehörige eine Alternative. Doch diese Variante der Seniorenpflege muss gut organisiert sein. Auch wenn keine Pflegestufe vorliegt, kann eine Rundum-Betreuung nötig sein, die durch die Familie allein nicht zu bewältigen ist. Wenn auch ein ambulanter Pflegedienst nicht ausreicht, wird es kompliziert.

Der rettende Ausweg kommt häufig über eine Personalvermittlung aus dem europäischen Ausland, aus Polen, der Slowakei, Bulgarien und Kroatien. Fürsorgliche, als Altenpflegerinnen ausgebildete Osteuropäerinnen – denn meistens sind es Frauen -, insbesondere Polinnen erfüllen oder ergänzen die häusliche Altenpflege, sodass die pflegebedürftigen Angehörigen versorgt sind. Wie so ein Konzept der Seniorenbetreuung und -pflege aussehen kann, wird im Folgenden kurz vorgestellt.

Anstellung einer polnischen Altenpflegerin – legal und fair

Pflegekräfte für die Altenpflege aus Polen sind in der Regel genauso gut ausgebildet wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland. Wer polnisches Pflegepersonal anstellen möchte, sollte darauf achten, bei der Vermittlung und Anstellung legal und fair vorzugehen. Fair für die zu betreuenden Angehörigen, aber auch für das polnische Altenpflege-Personal. Hier eine Übersicht zu den legalen Möglichkeiten, eine polnische Betreuerin einzustellen:

  • Anstellung als Haushaltshilfe: Ein Angehöriger oder der Pflegebedürftige ist Arbeitgeber. Die Pflegekraft arbeitet mit einer Arbeitserlaubnis z.B. für 38h/Woche, erhält einen bestimmten Lohn und hat Urlaubsanspruch. Seit 2015 darf dieser nicht unter dem Mindestlohn liegen. Für eine 24h-Altenpflege ist dieses Konzept nicht praktikabel.
  • Selbstständigkeit der Altenpflegerin: Die Pflegekraft kann den Lohn selbst festlegen, ist dabei aber für die Abführung von Steuern etc. verantwortlich. Auch das ist keine Variante für eine Rundum-Betreuung, denn hierbei hat die Pflegerin keine festen Arbeitszeiten und muss eigentlich mit mehreren Patienten arbeiten.
  • Entsendung einer im Ausland beschäftigen Pflegerin: Hier tritt eine polnische Firma als Arbeitgeber auf, deren Hauptbeschäftigungsbereich auch Polen sein muss. Die Pflegekraft wird über eine Vermittlung nach Deutschland versendet, ist aber weiterhin in Polen sozialversichert. Eine entsendete Altenpflegerin kann im Haushalt der pflegebedürftigen Person leben und die Pflege ganz oder teilweise übernehmen.
  • Vermittlung einer Pflegehilfe vom Arbeitsamt: Versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung einer Haushaltshilfe. Für die 24h-Pflege können keine ausgebildeten Pflegekräfte eingesetzt werden, da diese Einschränkungen unterliegen.

Was man zusätzlich beachten sollte

Wenn spezielle Erkrankungen (z.B. Demenz, Parkinson) vorliegen, sollten Eignung und Erfahrung der Pflegekraft im Vorhinein festgestellt werden. Mangelnde Deutschkenntnisse spielen hingegen weniger eine Rolle. Sowohl der Person, die pflegebedürftig ist, als auch der Pflegerin muss die Pflege so leicht wie möglich gemacht werden. Dabei sollte man auch an die Pflegekraft denken, die wahrscheinlich Angehörige im Ausland hat, und tolerant in Bezug auf Urlaubszeiten, Telefonate etc. sein. Ein wertschätzender Umgang von beiden Seiten ist hier von großer Wichtigkeit.

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