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31.07.21

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Wohnungen pflegerecht umbauen

Tritt der Pflegefall ein und findet die Pflege zu Hause statt, gilt es, die vorhandenen Räumlichkeiten pflegegerecht zu verändern. Enge Türen, Treppenstufen und Badewannen werden von einem Tag auf den anderen zu Barrieren, die die alltäglichen Abläufe behindern und zu Stolperfallen werden.

Wie lassen sich Wohnungen pflegegerecht umbauen?

Folgende Maßnahmen lassen sich unkompliziert und schnell umsetzen:

  • Entfernen Sie zu Hause Teppiche, Läufer und Fußmatten.
  • Verlegen bzw. verbergen Sie lose Kabel von Fernseher, Telefon und Co.
  • Sorgen Sie für einen freien und direkten Zugang zum Bett. Bei bettlägerigen Patienten sollte das Bett von zwei Seiten erreichbar sein.
  • Räumen Sie wichtige Laufwege frei. Gerade nachts sollten pflegebedürftige Menschen vom Schlafzimmer aus ohne Hürden ins Badezimmer kommen.

Folgende Dinge gibt es im nächsten Schritt zu tun:

  • Verbreitern Sie die Türen und bauen Sie mögliche Türschwellen ab. Vielleicht können hier Rampen Abhilfe schaffen.
  • Montieren Sie Lichtschalter und Telefon direkt bei Bett und Sessel.
  • Kaufen Sie höhenverstellbare Möbel. So fällt das Aufstehen leichter und auch pflegerische Tätigkeiten können einfacher ausgeführt werden.
  • Gestalten Sie Bad und Küche um. Haltegriffe, niedrige Einrichtungsgegenstände, Einstiegshilfen, Hocker und Sitzerhöhungen können den Pflegealltag erleichtern.

Krankenkassen unterstützen übrigens pflegegerechte Umbaumaßnahmen für Versicherte auch finanziell. Der gesetzliche Anspruch hierfür ist in §40 Abs.1, Satz2 verankert. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass durch den Umbau die häusliche Pflege erleichtert wird und eine möglichst selbständige Lebensführung wieder hergestellt wird. Pro Umbaumaßnahme werden von der Krankenkasse bis zu 4.000 Euro bezahlt. Der Zuschuss muss allerdings vor dem geplanten Umbau beantragt und parallel zum Antrag auch ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Krankenkassen müssen den Antrag auf Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Ablehnung, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt.

Pflegesessel von Devita können die häusliche Pflege unterstützen. Hierbei handelt es sich um speziell für pflegebedürftige Menschen konzipierte und mit besonderen Funktionalitäten ausgestattete Sessel, die die Pflege zu Hause und in professionellen Einrichtungen erleichtern. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Pflegesessel-Ratgeber unter: https://www.devita-online.de/pflegesessel/#pflegesessel-ratgeber

Fotonachweis: unsplash.com / Artyom Kabajev