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19.05.20

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Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die häusliche Pflege hat

Der Pflegealltag für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, Pflegedienste und Pflegeheime ist nicht mehr der Gleiche. Besuchsbeschränkungen, Abstandsregeln und der teilweise Wegfall von Betreuungsmöglichkeiten haben das Leben komplett auf den Kopf gestellt. Was die Corona-Pandemie für pflegende Angehörige bedeutet und welche neuen gesetzlichen Regelungen beschlossen wurden, erfahren Sie von Frank Dewes in unserem heutigen Blogbeitrag.

Herr Dewes, welche gesetzlichen Änderungen wurden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen?


Hier haben wir zum einen die Erhöhung der Pflegehilfsmittel auf monatlich 60 Euro. Bisher hatten Pflegebedürftige einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro. Dieser wurde nun um 20 Euro auf 60 Euro monatlich angehoben. Damit will die Regierung dem Umstand Rechnung tragen, dass viele Pflegehilfsmittel eine Preissteigerung erfahren haben. Gerade Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Co sind feste Positionen auf der Pflegehilfsmittel-Liste, die in den letzten Wochen teurer geworden sind. Dies hat die Regierung in die Kalkulation einbezogen.

Finden derzeit Beratungsbesuche der Pflegeversicherung und Besuche des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen statt?


Bis 30. September 2020 finden zum Schutz aller an der Pflege Beteiligten keine, sonst als verpflichtend geltenden, Beratungsbesuche statt. Auch führt der MDK keine Untersuchungen vor Ort im Haushalt von Pflegebedürftigen und Antragsstellern mehr durch. Anhand von vorliegenden Akten und Telefoninterviews erfolgt derzeit die Einstufung in Pflegegrade. Das Pflegegeld wird natürlich weiter ausbezahlt.

Wie werden Pflegebedürftige unterstützt, wenn die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst oder eine Vertretung nicht sichergestellt werden kann?


In diesem Fall kann die Versorgung nun auch durch andere Leistungserbringer als einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Die dadurch entstandenen Kosten können nach § 36 SGB XI für bis zu drei Monaten durch die Pflegekasse erstattet werden. Hierfür müssen Betroffene einen Antrag auf Erstattung bei ihrer Pflegekasse stellen. Via Einzelfallentscheidung wird recht schnell und unbürokratisch Hilfe gewährt. Auch hier gilt wieder die Datumsgrenze vom 30. September 2020.

Inwieweit können die richtigen Pflegemöbel Unterstützung in der aktuellen Situation bieten?


Sich wohlzufühlen und mit funktionalen Pflegemöbeln ausgestattet zu sein, erleichtert den Pflegealltag natürlich ungemein. Wichtig aus meiner Sicht ist es, sich für qualitativ hochwertige Möbel zu entscheiden, die den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen und sich gut in den Pflegealltag integrieren lassen. Sollten hier Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, sich von Experten beraten zu lassen.

Herr Dewes, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!

Fotonachweis: unsplash.com / @ Evgeni Tcherkasski