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04.07.20

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Rehabilitation für pflegende Angehörige

Chronische Erschöpfung, Rückenprobleme und andere gesundheitliche Probleme bzw. körperlichen Beschwerden sind keine Seltenheit. Hier kann eine Rehabilitation erholsame Auszeit und neue Kraft für den Pflegealltag bringen. Wir sprechen heute mit Frank Dewes, dem Geschäftsführer von Devita darüber, welche Schritte Sie zu Ihrer Rehabilitationsmaßnahme führen.

Herr Dewes, wie erleben Sie die Belastung in der häuslichen Pflege bei Ihren Kunden?


Pflegende Angehörige leisten sehr viel. Die Pflegearbeit ist anstrengend und kann einen an die persönlichen körperlichen und seelischen Grenzen führen. Oft habe ich erlebt, dass Angehörigen eine verordnete Auszeit in Form einer Rehabilitationsmaßnahme die notwendige Entspannung und neue Kraft für den häuslichen Pflegealltag gegeben hat.

Wie komme ich als pflegender Angehöriger zu meiner Rehamaßnahme?


Planen Sie genügend Vorlauf für die Bewilligung und die Durchführung einer Reha-Maßnahme ein. Schritt eins ist, Kontakt zu Ihrem Hausarzt aufzunehmen. Schildern Sie Ihrem Arzt Ihre Beschwerden und Ihren Wunsch, eine Rehamaßnahme anzutreten. Ihr Hausarzt füllt eine ärztliche Verordnung aus, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollten Ihnen ärztliche Befunde vorliegen, legen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. Nach genauer Prüfung seitens Ihrer Krankenkasse erhalten Sie in der Regel nach kurzer Zeit einen Bescheid für den Antritt der Rehamaßnahme. Im Falle einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, der Entscheidung zu widersprechen.

Besteht eine gesetzliche Grundlage für Rehamaßnahmen bei pflegenden Angehörigen?


Bei Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige handelt es sich um eine medizinische Vorsorgeleistung gemäß § 23 SGB V und § 40 SGB V. Diese ist im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) gesetzlich verankert. Ihnen stehen von rechtlicher Seite her Rehamaßnahmen demnach zu, um bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ihre Gesundheit wiederherzustellen.

Wer betreut in der Zeit der Rehamaßnahme den pflegebedürftigen Angehörigen?


Entweder man organisiert die Überbrückung der häuslichen Pflege privat oder man wendet sich an professionelle Institutionen. Unsere Kunden nehmen gerne die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch. Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung in der Nähe des Wohnorts unterzubringen. Lassen Sie sich hierzu in jedem Fall beraten. Pflegestützpunkte, Experten in den Gemeinden und Kranken- bzw. Pflegekassen helfen gerne weiter.

Wie können Pflegesessel Entlastung im Pflegealltag bringen?


Pflegesessel sind von ihrer Bauart und ihrer Funktionalität speziell für pflegebedürftige Menschen konzipiert. Sie unterstützen die wiederkehrenden Abläufe in der Pflege, bieten hohen Sitz- und Liegekomfort und sind in der Regel mit einer integrierten Aufstehhilfe ausgestattet, die gerade, wenn die eigene Kraft nicht mehr ausreicht, das Aufstehen und Hinsetzen erleichtert. Nicht nur bei pflegebedürftigen Menschen, sondern gerade auch bei den pflegenden Angehörigen erfreuen sich Pflegesessel hoher Beliebtheit.

Herr Dewes, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Fotonachweis: unsplash.com / © Ben White