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05.01.22

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Pflegereform 2022

 1. Bessere Bezahlung für Pflegekräfte


Die Pflegereform verbessert die Bezahlung der Pflegekräfte. Diese werden künftig nach Tariflohn bezahlt. Auch sind ab Herbst 2022 nur noch Pflegeanbieter zur Abrechnung von Leistungen mit der Pflegeversicherung zugelassen, die nach Tarif bezahlen oder sich in der Höhe der Entlohnung an einem Tarifvertrag orientieren.

2. Pflegehilfsmittelpauschale wieder bei 40 Euro pro Monat


Der monatliche Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-MAsken und Desinfektionsmittel fällt nun wieder auf 40 Euro pro Monat zurück.

3. Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege


Für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung künftig einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils für die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Betrag steigert sich weiter und beträgt ab im vierten Jahr 70 Prozent, die auch die Höchstgrenze markiert. Hiermit sollen Heimbewohner finanziell entlastet werden.

4. Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen


Auch im Bereich der Leistungsbeträge für ambulanten Pflegesachleistungen erhöhen sich 2022 ab Pflegegrad 2 die Sachleistungsbeträge monatlich um 5 Prozent.

5. Erhöhung der Leistung für die Kurzzeitpflege


Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt eine Anhebung des Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent auf 1.774 Euro.

6. Einführung einer bis zu zehntägigen Übergangspflege im Krankenhaus


Versicherte haben künftig unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den neuen Anspruch auf bis zu 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, mithilfe einer medizinischen Rehabilitation oder durch Pflegeleistungen nach SGB XI sichergestellt werden kann.

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Fotonachweis: www.unsplash.com / Beatriz Pérez Moya