✓ Kostenfreie Lieferung (DE Festland)
✓ Direkt vom Hersteller
✓ Rechnungskauf oder 4 % Rabatt

07.10.20

anton-8q-U8X1zkvI-unsplash1bMYDhWtqT5eY

Pflegehilfsmittel in Zeiten von Covid-19

Die Bundesregierung hat daher den monatlichen Freibetrag für Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Wie man Pflegehilfsmittel beantragt und was darunter zu verstehen ist, besprechen wir heute mit Frank Dewes, dem Geschäftsführer von Devita.

Herr Dewes, Pflegehilfsmittel sind derzeit in aller Munde. Welche Produkte fallen hierunter?


Unter die Pflegehilfsmittel fallen alle Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, eine selbständige Lebensführung unterstützen und die zur Linderung von Beschwerden beitragen. Man unterscheidet technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme sowie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Wie kann ich als Patient den Überblick behalten?


Hier kann das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis Orientierung geben. Vom GKV-Spitzenverband gemäß § 139 SGB V erstellt, sind hier alle von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfassten Pflegehilfsmittel aufgeführt. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis gibt einen Hinweis, für welche Produkte die Kosten übernommen werden. Es umfasst sechs Kategorien: Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Hilfsmittel, die für die Körperpflege bzw. Hygiene benötigt werden, Hilfsmittel, die eine selbständige Lebensführung bzw. Mobilität unterstützen oder gewährleisten, Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, Hilfsmittel zum Verbrauch und sonstige Pflegehilfsmittel. Als Patient ist man mit dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis immer up-to-date.

Welcher Personenkreis hat ein Anrecht auf den monatlichen Bezug von Pflegehilfsmitteln?


Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung. Man muss hier aber zwischen den unterschiedlichen Pflegehilfsmittel-Kategorien unterscheiden. Bei den technischen Hilfsmitteln gilt die Vorgabe, dass erwachsene Versicherte einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Pflegehilfsmittel, zuzahlen müssen. Je größer das technische Pflegehilfsmittel ausfällt, desto eher kann es aber auch sein, dass die Zuzahlung Dank einer leihweisen Überlassung entfällt. Bei den zum Verbrauch geeigneten Pflegehilfsmitteln werden momentan bis zu 60 Euro jeden Monat von der Pflegekasse erstattet.

Wie kann man Pflegehilfsmittel beantragen?


Pflegebedürftige Versicherte müssen einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Pflegekasse stellen. Dies ist oft ohne eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung möglich. Der Antrag kann telefonisch, online oder auch schriftlich gestellt werden. Die Erfahrung zeigt aber immer wieder, dass es gut ist, den Antrag belegbar zu haben, das heißt eine schriftliche Version vorweisen zu können. Da nur Menschen mit Pflegegrad einen Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel haben, sind in der Regel bereits durch die Einstufung seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die individuell benötigten Pflegehilfsmittel hinterlegt.

Welche Alltagsunterstützung bieten Pflegesessel?


Pflegesessel sind funktionale Möbel, die speziell auf die Anforderungen der häuslichen Pflege abgestimmt wurden. Sie erleichtern den Pflegealltag, bieten aber auch so viel Komfort, dass pflegebedürftige Menschen gerne Zeit in ihnen verbringen. Oft mit nützlichen Zusatzfunktionen oder Zubehör ausgestattet, machen Pflegesessel den Pflegealltag leichter.

Herr Dewes, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Fotonachweis: unsplash.com / © Anton