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22.09.16

H-usliche_Pflege

Pflegefall – Schritt für Schritt die häusliche Pflege planen

Erweisen sich Patienten bereits im Krankenhaus als Pflegefall, lässt sich die Pflegestufe noch in der Klinik erhalten. Gutachter holen die Begutachtung später zu Hause nach. Beantragen Sie von zu Hause aus eine Pflegestufe, passiert das in der Regel im Rahmen von mehreren Schritten:

1. Antrag auf Pflegestufe bei der Pflegekasse stellen
Angehörige sollten ein datiertes und vom Versicherten unterschriebenes formloses Schreiben an seine Pflegekasse senden. Pflegekassen - diese sind an die Krankenkassen angegliedert - zahlen ab dem Stichtag des Antragseingangs. Für die Nachweisbarkeit empfiehlt es sich, eine Kopie anzufertigen.

2. Antrag auf Pflegestufe vollständig ausfüllen
Nachdem Sie das Antragsformular von der Pflegekasse erhalten haben, füllen Sie dieses vollständig aus und senden das vom Versicherten unterschriebene Formular an die Pflegekasse zurück. Sollten Sie sich unsicher sein, wie das Formular korrekt auszufüllen ist, ziehen Sie einen Pflegeexperten zu Rate, der Ihnen Tipps und Hinweise geben kann.

3. Häusliche Begutachtung seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
Im Rahmen eines angekündigten Hausbesuchs ermitteln Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Fragen der gegenwärtigen Mobilität werden ebenso geklärt wie eine Bedarfsanalyse für die benötigte Unterstützung im Alltag. Es empfiehlt sich, im Vorfeld des Hausbesuchs ein Pflegetagebuch zu führen, das alle Tätigkeiten festhält, die die Angehörigen für den Pflegebedürftigen ausführen. Nur so erhält man realistisches Bild und einen genauen Überblick über die tatsächliche zeitliche Belastung für die Pflegenden.

4. Mitteilung der Pflegestufe seitens der Pflegekasse
Die Pflegekasse prüft das vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellte Gutachten und trifft innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang die Entscheidung, ob Pflegebedürftigkeit besteht und welche Pflegestufe vorliegt. Sollte die Pflegekasse den Pflegeantrag ablehnen, haben Versicherte die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen einen begründeten schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Bitte beachten Sie: Derzeit ist die Pflegebedürftigkeit in drei Stufen eingeteilt. Ab 2017 gelten jedoch fünf verschiedene Pflegegrade. Alle Personen, die bis 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe besitzen, werden nicht erneut begutachtet. Ab Januar 2017 wird die neue Regelung relevant.

Damit der Alltag für pflegebedürftige Menschen bequemer und einfacher wird, hat Devita spezielle Pflegesessel entwickelt. Diese zeichnen sich durch eine hervorragende Ergonomie, praktisches Zubehör und besten Sitzkomfort aus.

Mit Hilfe der Pflegesessel von Devita gestalten sich viele Pflegesituationen angenehmer: Der Pflegebedürftige kann in seinem Sessel lesen, fernsehen, schlafen oder sich einfach ausruhen. Hierbei sind drei Positionen einstellbar: die aufrechten Sitzposition, die Relaxposition und die Liegeposition.

Viele Pflegesessel aus dem Hause Devita sind wahlweise mit Rollen und Schiebegriff erhältlich. Die Schwenkrollen erleichtern hierbei den Transport von pflegebedürftigen Personen sehr. Eine weitere hilfreiche Ausstattungsvariante ist die Devita-Sesselverstellung, die wahlweise manuell, 2-motorig oder 4-motorisch elektrisch betätigt wird. Bei der elektrischen Variante lässt sich jede Position im Pflegesessel einfach und effektiv stufenlos per Handschalter regulieren, was den Alltag komfortabel und gut handhabbar macht. Detaillierte Informationen zu den Pflegesesseln von Devita finden Sie unter http://www.devita-online.de/pflegesessel/.