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09.04.22

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Pflege WGs: Eine besondere Wohnform im Alter

Alternative Wohnformen im Alter sind aktueller denn je. Nicht für jeden ist die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim eine wirkliche Option. Wenn es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, zu Hause wohnen zu bleiben, kann eine Pflege-WG eine Alternative sein.

Merkmale einer Pflege-WG

Die Pflege-WG ist eine besondere Form der Senioren-Wohngemeinschaft. Es handelt sich um einen Zusammenschluss älterer Menschen in einer Wohnung, der extern ambulant durch Pflegekräfte oder auch Pflegedienste betreut wird. Dabei hat jeder Senior sein eigenes Zimmer und kann darüber hinaus auch Gemeinschaftsräume nutzen. Diese Art des Wohnens ermöglicht es Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne auf sich selbst gestellt zu sein. Pflege-WGs gibt es in privater oder trägergestützter Form: Entweder gründen Senioren selbst eine Pflege-WG oder sie schließen sich wirtschaftlich geführten betreuten Wohngemeinschaften für Senioren an.

Finanzielle staatliche Unterstützung bei Eigengründung


Wenn private Pflege-WGs bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen (siehe Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/alternative-wohnformen.html), erhalten WG-Bewohner finanzielle Unterstützungsleistungen seitens der Pflegekasse. Leben in einer Pflege-WG mindestens drei Personen mit Pflegegrad und verfolgt die Pflege-WG den Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung, die sie durch die gemeinsame Beauftragung einer Person oder Institution zur Unterstützung bei der Haushaltsführung nachweisen kann, besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Person.

Förderung bei Neugründungen


Handelt es sich bei der Pflege-WG um eine Neugründung, können die WG-Mitglieder zusätzlich bei der Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung beantragen. Es werden pro WG maximal 10.000 Euro bezuschusst und davon pro Person maximal 2.500 Euro. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Antragstellern wird der Gesamt-Förderbetrag anteilig auf die einzelnen Antragsteller aufgeteilt. Die staatliche Anschubfinanzierung ist dabei zweckgebunden und nachgewiesen für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau einzusetzen. Wichtig, um die staatliche Förderung zu erhalten, ist eine fristgerechte Antragsstellung seitens der Pflege-WG. So muss der Antrag innerhalb eines Jahres ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei der Pflegekasse gestellt worden sein.

Zusammen in Gemeinschaft zu leben und pflegerische Unterstützung zu erhalten, ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten, ist einer der Vorzüge von Senioren-WGs. Wer sich den Alltag in der Pflege-WG angenehmer gestalten möchte, sollte in jedem Fall nicht auf die Pflege- und Seniorensessel von Devita verzichten. Unsere funktionalen, komfortablen Sessel erleichtern den Pflegealltag und rücken das persönliche Wohlbefinden in den Mittelpunkt. Mehr Informationen unter: www.devita-online.de/pflegesessel.

Fotonachweis: unsplash.com / @ Ashley Byrd