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31.05.19

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Kuren für pflegende Angehörige

Damit sich pflegende Angehörige Zeit für ihre eigene Gesundheit nehmen können, hat es der Gesetzgeber seit Anfang 2019 erleichtert, eine Kur bewilligt zu bekommen. Mussten früher noch ambulante Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor eine Kur überhaupt in Betracht kam, haben pflegende Angehörige heute auch dann Anspruch auf eine Kur, wenn die ambulante Versorgung ausreichend wäre. Quelle

Was gilt es bei der Kur-Beantragung zu beachten?


Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt. Dieser kennt Sie und Ihre gesundheitliche Situation am besten. Legen Sie en Detail schriftlich dar, welche gesundheitlichen Probleme Ihnen durch die Pflege Ihres Angehörigen entstanden sind. Lassen Sie das Attest vom Hausarzt unterzeichnen und legen Sie das Schreiben Ihrem Kurantrag bei. Den ausgefüllten Kurantrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Ist die Krankenkasse nicht für Sie zuständig, zum Beispiel wenn Sie noch berufstätig sind, leitet diese Ihren Antrag an den Rentenversicherungsträger weiter. Das Kurantrags-Formular finden Sie unter anderem im Internet, zum Beispiel auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ berät Sie Ihre Krankenkasse gerne zum Thema. Der Kurantrag wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und gewöhnlich im Zeitraum von einem Monat bewilligt. Im Falle einer Ablehnung haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Ist Ihr Kurantrag bewilligt haben Sie nun die Qual der Wahl, Ihre Kur-Einrichtung aus der Liste möglicher Kurkliniken auszuwählen, die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung gestellt hat. Quelle Pflege.deQuelle Spiegel.de

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Fotonachweis: www.123rf.com / © gajus