✓ Kostenfreie Lieferung (DE Festland)
✓ Direkt vom Hersteller
✓ Rechnungskauf oder 4 % Rabatt

17.06.20

dominik-lange-VUOiQW4OeLI-unsplashZlUwWXxOsaeuq

Freistellung für Pflege auf 20 Tage erhöht

In der aktuellen Corona-Pandemie können sich Angehörige und Pflegende statt bisher 10 Tage nun spontan bis zu 20 Tage von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie Zeit für die Organisation der Pflege in einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen. Erfahren Sie heute von Frank Dewes, dem Devita-Geschäftsführer, wie es zu dieser Neuerung kam und auf welche Rahmenbedingungen sich pflegende Angehörige einstellen müssen.

Herr Dewes, wann und von wem wurden die Gesetzesänderungen zur Pflege-Freistellung beschlossen?


Der Bundestag hat mit seinem Beschluss vom 23. Mai 2020 mit dem "zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" auf die kritische Pflegelage in Zeiten der Corona-Pandemie reagiert. Das Gesetz entlastet vor allem diejenigen Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und ermöglicht es ihnen, kurzfristig die Pflege ihrer Angehörigen sicherzustellen, auch wenn Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen geschlossen haben und Betreuungskräfte teilweise oder komplett ausfallen.

Was verbessert sich konkret für pflegende Angehörige?


Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit 23. Mai das Recht auf bis zu 20 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung, unabhängig von der Größe ihres Unternehmens. Eine bestimmte Ankündigungspflicht gibt es nicht. Jedoch müssen Angehörige ihrem Arbeitgeber den Grund der Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Es gilt aber unbedingt zu beachten, dass sich die Pflegesituation unerwartet und unmittelbar verändert haben muss. Liegt beispielsweise eine Schließung der Tagespflegeinrichtung aufgrund von Corona vor, ist hier ein begründeter Fall gegeben. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer dann freistellen. Der verlängerte Anspruch auf Freistellung gilt momentan bis zum 30. September 2020. Übrigens: Sollten Sie 2020 bereits Tage für die häusliche Pflege genutzt haben, müssen Sie diese selbstverständlich von den 20 Tagen abziehen.

Kann man innerhalb von Familien den Anspruch auf Freistellung aufteilen?


Natürlich haben Sie das Recht, sich mit ihren Geschwistern die Pflegezeiten zu teilen. In diesem Fall teilen Sie die 20 Tage durch die Anzahl der Geschwister innerhalb einer Familie.

Was, wenn Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung während der Freistellung erhalten?


Erhalten Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung, gibt es die Möglichkeit, ein Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu beziehen. Dieses muss kurzfristig bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden und umfasst 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.

Wo können sich Angehörige beraten lassen?


Eine gute Anlaufstelle sind die Pflegestützpunkte der Gemeinden. Für diejenigen, die derzeit auf persönlichen Kontakt verzichten wollen, bieten die Kommunen auch eine telefonische oder oftmals auch eine digitale Beratung an. Neben den Pflegestützpunkten können sich Betroffene auch vertrauensvoll an ihre Krankenkasse oder an einen Wohlfahrtsverband wenden.

Herr Dewes, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Fotonachweis: unsplash.com / © Dominik Lange