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31.08.18

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Elternunterhalt – Kinder zahlen für ihre Eltern

Übersteigen die Einnahmen der Kinder den gesetzlichen Mindest- bzw. Familien-Selbstbehalt, sind diese nämlich dazu verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Sind mehrere Kinder mit genügend Einkünften vorhanden, so teilen sich die Kinder anteilig den Elternunterhalt auf. Quellen: https://www.finanztip.de/elternunterhalt/, https://www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/elternunterhalt-wenn-kinder-fuer-die-pflege-ihrer-eltern-aufkommen-muessen/, https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Elternunterhalt-Welche-Kosten-tragen-Kinder,elternunterhalt100.html

Um den Elternunterhalt zu berechnen, erhalten Kinder vom Sozialamt einen Fragebogen, in dem sie wahrheitsgemäß Angaben zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen müssen. Bei den Einnahmen werden zusätzlich zum Einkommen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen mit einberechnet. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen, bleibt also unangetastet. Leben die Kinder pflegebedürftiger Eltern im Eigentum, bleiben die selbst genutzten Immobilien für den Elternunterhalt verschont. Allerdings kalkuliert das Sozialamt auf der Einnahmenseite einen Mietvorteil. Quellen: https://www.finanztip.de/elternunterhalt/, https://www.deutsche-familienversicherung.de/ratgeber/artikel/elternunterhalt-wenn-kinder-fuer-die-pflege-ihrer-eltern-aufkommen-muessen/

Auf der Ausgabenseite sind Unterhaltsleistungen für eigene Kinder, Ausgaben für Versicherungen, die Abzahlung eines Kredits und die Kosten des Besuchs der Eltern abzugsfähig. Fondsbeteiligungen, Sparvermögen und Wertpapiere bleiben unangetastet, soweit sie zusätzlich zur Altersvorsorge dienen – es handelt sich hierbei um das sogenannte Schonvermögen. Quellen: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Elternunterhalt-Welche-Kosten-tragen-Kinder,elternunterhalt100.html

Wer Unterstützung bei Thema Elternunterhalt sucht, kann sich an die Pflegestützpunkte der Städte und Gemeinden sowie an einen Fachanwalt wenden. Zudem besteht die Möglichkeit, über Online-Tools die Höhe des Elternunterhalts sowie die Höhe des Schonvermögens zu berechnen. Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegesetz-pflegereform/elternunterhalt/ Allerdings ist bei allen Online-Angeboten zu beachten, dass es sich hierbei um eine reine Information ohne jeglichen rechtliche Gültigkeit handelt (http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php, http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt_schonvermoegen.php).

Foto: www.fotolia.de, Urheber: nmann77