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09.05.22

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Aufwandsentschädigung für die häusliche Pflege

Wenn der Alltag nicht mehr alleine zu bewältigen ist

Pflegebedürftigen Menschen fällt es schwer, ihren Alltag alleine zu meistern. Gesundheitliche Einschränkungen machen Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Behördengänge oder auch die Haushaltsführung schwer. Sie benötigen Unterstützung bei körperbezogenen Aktivitäten sowie beim Einkaufen, Kochen oder Saubermachen. Hier kommen die häusliche Pflege und Pflegedienstleistungen von Kindern, Enkeln und anderen nahen Verwandten ins Spiel.

Antragstellung über die pflegebedürftige Person

Den Antrag auf Pflegegeld muss immer die pflegebedürftige Person selbst bei der Krankenkasse stellen. Grundvoraussetzung ist, dass die antragstellende Person Pflegegrad 2 besitzt oder dessen Einstufung zusammen mit dem Pflegegeld beantragt. In der Folge prüft die zuständige Krankenkasse den Anspruch des Versicherten und stößt gegebenenfalls ein Gutachten an, das die gesundheitliche Situation und das Vorliegen eines möglichen Pflegegrads eingeschätzt. Anspruchsberechtigt für den Erhalt von Pflegegeld sind grundsätzlich alle pflegebedürftigen Menschen, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in starkem Maße auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind und sich bei der individuellen Pflegeform für die häusliche Pflege entschieden haben.

Die Höhe des Pflegegelds variiert

Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen zwischen 316 bis 1.000 Euro pro Monat an Pflegegeld. Dieses muss nicht versteuert werden und kann eigenständig an die häuslich Pflegenden weitergegeben werden. Das Pflegegeld gilt dabei als finanzielle Anerkennung für die geleisteten, häuslichen Pflegedienstleistungen.

Qualitätsmanagement muss sein

Das Pflegeversicherungsgesetz regelt, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen regelmäßig Beratungsbesuche, die sogenannten Pflegepflichteinsätze, wahrzunehmen haben, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Hierbei erhalten die Besuchten einen Überblick über mögliche Leistungen und Hilfen. Auch eine praktische Anleitung für pflegerische Maßnahmen sind Inhalt der Beratungsbesuche, die von ausgebildeten Fachkräften in der Häuslichkeit durchgeführt werden. Für Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 finden die Beratungsbesuche halbjährlich statt. Bei Pflegegrad 4 oder 5 kommen die Fachkräfte einmal im Quartal zu den Pflegebedürftigen nach Hause.

Auch Pflegesessel vereinfachen den Alltag

Unterstützung im Pflegealltag geben auch Aufsteh- und Pflegesessel. Es handelt sich um speziell für pflegebedürftige Menschen und ihre Bedürfnisse konzipierte Sessel, die mit vielen Funktionalitäten ausgestattet sind. Devita bietet ein umfassendes Sortiment an, das für jeden Bedarf den passenden Sessel bietet. Mehr Informationen finden Sie unter: www.devita-online.de/pflegesessel

Fotonachweis: unsplash.com / @ Esther Ann