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21.01.18

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Alles neu macht der Januar – Was Sie zum Thema Familienpflegezeit wissen sollten

 

Eine mögliche Option kann hier die Familienpflegezeit sein. Diese ist im Familienpflegegesetz (FPfZG) geregelt und gibt Berufstätigen die Möglichkeit, maximal zwei Jahre lang ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren, damit sie zu Hause einen Angehörigen pflegen können.

Bevor man die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen kann, benötigt man allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers (in Unternehmen mit mehr als 25 Angestellten besteht ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer) sowie einen von der Pflegekasse ausgestellten Nachweis der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen.

Familien, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen, müssen sich aber bewusst sein, dass sich das Gehalt in dieser Zeit um die Hälfte der verkürzten reduziert und dass die Gehaltslücke nach Beendigung der Familienpflegezeit zurückgezahlt werden muss. Verändert beispielsweise eine berufstätige Frau ihr Arbeitspensum  von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitbeschäftigung in Höhe von 50%, erhält sie während der Familienpflegezeit trotzdem 75% ihres letzten Bruttoeinkommens. Den Gehaltsvorschuss in Höhe von 25% gilt es nach der Wiederaufnahme der Vollzeitbeschäftigung allerdings auszugleichen. Konkret erhält die Frau aus unserem Beispiel dann trotz voller Berufstätigkeit weiterhin so lange 75% ihres Bruttogehalts, bis der offene Betrag „abgearbeitet“ ist.

Um die Pflege zu Hause so angenehm wie möglich zu gestalten, bietet Devita eine Reihe an hochwertigen Relax-, Aufsteh- und Pflegesesseln. Diese sind äußerst funktional und können, je nach Bedarf, individuell konfiguriert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.devita-online.de oder auf unserem Youtube-Kanal (https://www.youtube.com/channel/UCnIJHrVhwpECovtFV70B1Vw).

Quellen:
http://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf/die-familienpflegezeit/75714
https://de.wikipedia.org/wiki/Familienpflegezeit

 Foto: ©Stockwerk-Fotolia.com