Im letzten Blogbeitrag hatten wir über das Thema Pflegegrade berichtet. Ab dem Datum der Antragstellung besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn die Pflegekasse der Empfehlung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) folgt. Welche Pflegeleistungen die Betroffenen erhalten, stellen wir Ihnen heute vor.