Blog Zur Übersicht
Nach dem Krankenhaus nach Hause: Wie spezialisierte Sessel und Beratung von Devita den Start in die Pflege erleichtern

Ein Krankenhausaufenthalt von älteren Menschen wirft viele Fragen auf. Plötzlich benötigt ein Familienmitglied zu Hause mehr Unterstützung und sitzt länger und öfter. Das bisherige Mobiliar wird dann schnell zur Stolperfalle oder Belastungsprobe. Gerade nach operativen Eingriffen, eingeschränkter Mobilität oder einem vorliegenden Pflegegrad steht die Suche nach neuen Lösungen im Mittelpunkt. Doch welche Ansprüche bestehen wirklich und was kann die Pflegekasse übernehmen?
Welche Leistungen erbringt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine Vielzahl technischer und verbrauchbarer Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern die häusliche Versorgung oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Dazu gehören klassische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett. Stühle oder Sessel werden nur in engen Grenzen übernommen, nämlich dann, wenn sie als direkte „Aufstehhilfe" gelten und eine anerkannte Hilfsmittelnummer haben.
Wohnliche Pflegesessel, wie sie Devita herstellt und empfiehlt, zählen normalerweise nicht dazu. In Einzelfällen können sie jedoch im Rahmen sogenannter „wohnumfeldverbessernder Maßnahmen" bezuschusst werden, etwa wenn ein Alltag in den eigenen vier Wänden ohne diese Anschaffung nicht mehr möglich ist. Hierfür stellt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 € pro Maßnahme bereit. Voraussetzung ist, dass der Sessel nachweislich die Pflege erleichtert oder eine erhebliche Verbesserung schafft und ein entsprechender Antrag mit ärztlicher Begründung und Pflegedokumentation eingereicht wird.
Wie unterstützt Devita?
Viele Angehörige wissen gar nicht, wie komplex diese Entscheidungen sind und wie viel Beratung dafür erforderlich ist.
- Devita erklärt transparent, welche Anforderungen ein Sessel für die Bezuschussung erfüllen muss und welche Nachweise und Formulare benötigt werden.
- Die Berater helfen bei der Suche nach individuellen Lösungen – vom klassischen Aufstehsessel mit Motor bis zu mobilen Sitzmöbeln mit Rollen und Hygieneoptionen.
- Zahlreiche Erfahrungsgeschichten aus der Praxis zeigen, wie gezielt ausgewählte Sessel die Lebensqualität fördern und Angehörige entlasten: weniger Rückenbelastung beim Umsetzen, mehr Selbstständigkeit trotz Einschränkungen und ein wohnlicheres Zuhause trotz Pflegebedarf.
Tipps & Orientierung
- Angebot und Modelle vergleichen: Welche Funktionen sind wirklich unverzichtbar? (z. B. Aufstehhilfe vs. flexible Rückenlehne)
- Bei der Pflegekasse gezielt nach „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" fragen und vor der Anschaffung einen Antrag stellen.
- Auf individuelle Beratung setzen: Devita unterstützt Sie bei allen Schritten – von der Bedarfsermittlung über die Antragsstellung bis zur Auswahl des optimalen Modells.
Fazit
Pflegesessel werden von der Pflegekasse in der Regel nicht einfach übernommen, können aber als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert werden, wenn der Pflegebedarf dies rechtfertigt. Mit der fachkundigen Beratung und einem individuell begründeten Antrag stehen die Chancen auf ein Plus an Komfort und Sicherheit deutlich besser, damit der Start zu Hause nach dem Klinikaufenthalt gelingt, ohne auf Lebensqualität zu verzichten.
Fotonachweis: unsplash+
